Was zahlen die Krankenkassen?
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Kostenübernahme für alternative Heilverfahren

Viele Krankenkassen haben den Geist der Zeit erkannt und akzeptieren zumindest einzelne Naturheilverfahren oder bieten entsprechende Sondertarife an. Ein genauerer Blick auf das Angebot lohnt sich, denn welche Leistungen wann übernommen werden und was die Zusatztarife für natürliche Heilverfahren umfassen, variiert.

Die Gesetzlichen: Wissenschaft entscheidet

Vielerorts werden alternative Heilmethoden als Ergänzung zu einer schulmedizinischen Behandlung gesehen. Bei allen Krankenkassen gilt: Wo die Wirksamkeit in groß angelegten wissenschaftlichen Studien nachgewiesen hilft, kann ein Verfahren in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Eine solche Studie u.a. der DAK bestätigte beispielsweise, dass Akupunktur bei chronischen Schmerzen in Lendenwirbelsäule oder Knien der Standardtherapie überlegen ist. Die AOK unterstützt deshalb auch Modellvorhaben zur Erweiterung der wissenschaftlichen Basis von Naturheilverfahren.

Enger Rahmen für Erstattung

Aber der Rahmen ist eng gesteckt. Die Barmer GEK schreibt: „Für die Behandlung weiterer Erkrankungen mit Akupunktur dürfen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten übernehmen.“ Das trifft auch auf die anderen Krankenkassen zu – sie müssen solchen Festlegungen folgen. Um ihr Angebot an natürlichen Heilverfahren zu erweitern, bieten einige Krankenkassen wie die AOK oder TK zusätzlich kostenfreie Ernährungsberatung oder Kurse zu Entspannungsverfahren an. Zudem informieren die Krankenkassen auf Webseiten, in Broschüren oder persönlicher Beratung über Naturheilverfahren, auch wenn sie nicht für die Kosten aufkommen.

Informationsgehalt unterschiedlich

Die DAK, AOK und Techniker Krankenkasse (TK) beispielsweise informieren umfassend zu einzelnen Behandlungsmethoden und ihrer wissenschaftlichen Akzeptanz. Die Informationen der BKK sind im Vergleich zu anderen Krankenkassen weniger übersichtlich, doch in den etablierten Disziplinen wie Homöopathie oder Akupunktur gibt es auch hier Informationen und über Vertragsärzte die Möglichkeit einer Kostenerstattung. Ähnlich agiert die Barmer GEK, die sich als „ausgesprochen aufgeschlossen“ gegenüber Naturheilverfahren bezeichnet. Direkte Informationen findet man nur zu den zwei oben genannten Bereichen.

Die Privaten: Kaum Grenzen gesetzt

Bei privaten Krankenkassen können alternative Heilmethoden in die Versicherung mit eingeschlossen werden. In diesem Fall werden auch sämtliche Heilpraktikerkosten übernommen. Entsprechende Leistungen sind schon ab dem Standardtarif enthalten. Diese Bestimmungen gelten einheitlich für alle privaten Krankenversicherungen.

Zusatzversicherungen: Der sinnvolle Weg für Vielnutzer

Einige Krankenkassen bieten volle Zusatzversicherungen an. Andere kombinieren Naturheilverfahren mit weiteren Angeboten.

Zusatzangebote der Gesetzlichen

Die BKK kann gleich mit zwei Tarifen für alternative Heilmethoden aufwarten. Je nach Intensität der Nutzung solcher Verfahren, bieten Naturheilverfahren+ und Naturheilverfahren Extra 50 bzw. 75 Prozent Kostenübernahme bei ärztlich verordneten natürlichen Heilmitteln und Behandlungen.

Die AOK bietet mit ihrem Tarif AOK Kombi-Privat u.a. zusätzlichen Versicherungsschutz für alternative Heilmethoden. Dies beinhaltet Erstattung für Heilmittel und –methoden bis zu 600 € im Jahr. Der Nachteil: der Tarif kann nur in Verbindung mit einer anderen privaten Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Die Barmer GEK führt ebenfalls einen solchen Kombitarif. Der Ambulante Zusatzschutz umfasst u.a. 80 Prozent Kostenerstattung für Heilpraktiker und ambulante Naturheilverfahren bis zu 750 € pro Kalenderjahr.

1000 € pro Kalenderjahr an Rechnungen werden vom DAKplus 3-Tarif abgedeckt, inklusive Heilpraktiker, Naturheilverfahren sowie entsprechende verordnete Medikamente. Jedoch: Im ersten Jahr beträgt die Kostengrenze 100 €, im zweiten 200 €.

Einen speziellen Tarif für natürliche Arzneien gibt es beispielsweise bei der TK. Der Tarif TK-Privat Natur-Arznei ermöglicht den Versicherten, 90 Prozent ihrer Kosten für apotheken-, aber nicht verschreibungspflichte Arzneimittel erstattet zu bekommen. Diese können u.a. homöopathisch, pflanzlich oder anthroposophisch sein.

Zusatzangebote der privaten Kassen

Viele private Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte an. Beispielhaft wäre hier der Tarif GKVplus der Debeka. Ihm inbegriffen sind 70 Prozent Erstattung der Kosten für homöopathische, Akupunktur- und Naturheilverfahren bei Ärzten mit Zusatzausbildung oder Heilpraktikern. Die Summe beschränkt sich jedoch auf 500 € pro Kalenderjahr. Ambulante Heilverfahren können bis zu 80 Prozent erstattet werden bei Buchung des Zusatztarifs GA.

Ein wirklich interessantes, vollwertiges Zusatzangebot bietet die Gothaer. Ihre Ergänzungsversicherung für naturheilkundliche Verfahren, MediNatura, verspricht 100 Prozent Kostenerstattung bei Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren durch Ärzte bis zu 2000 € pro Kalenderjahr. Allerdings ist der Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr auf 500 €, im zweiten auf 1000 € begrenzt.

Fazit

Insgesamt sind die gesetzlichen Krankenkassen stark an Reglementierungen für Kostenübernahmen gebunden. Private Kassen können bei Einschluss freier agieren. Zusatzversicherungen bieten in vielen Fällen eine Erleichterung, wenn Naturheilverfahren die erste Behandlungswahl sind. Die Stiftung Warentest hält übrigens für 1,50 € Ergebnisse eines Wahltarifvergleichs bereit. Diese Ergebnisse beschränken sich aber auf Tarife für alternative Arzneimittel, Behandlungen nicht eingeschlossen. Für Vielanwender ist das mit Sicherheit dennoch sehr hilfreich dank der Übersicht und Vielfalt. Es ist zudem sicherlich lohnend, die Entwicklung in diesem Bereich weiter zu verfolgen: Die Spannbreite naturheilkundlicher Verfahren wird immer größer; das Zusatzangebot der Kassen wird sicherlich weiter darauf reagieren. (Stand: Ende Mai 2010)

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